Donnerstag, 7. Juni 2007

Versicherung und Gewitterschaden

Wer kennt das nicht: Man hat hochwertige Elektrogeräte in Haus und Wohnung und möchte diese natürlich vor Überspannungsschäden bei Gewittern schützen. Eigentlich ist nichts leichter als das, man braucht nur den Stecker zu ziehen und die Geräte vom Netz zu trennen. Eine weitere Möglichkeit des Schutzes vor Schäden sind spezielle Zwischenstecker. Auch Vorrichtungen für den Sicherungskasten sind erhältlich und bieten Schutz.
Aber erstens muß man nicht unbedingt bei jedem Gewitter zu Hause sein, um den Stecker ziehen zu können und zweitens ist lt. Bund der Versicherten "vorbeugen keine Pflicht des Versicherten - er muß nicht alle Geräte aus der Steckdose ziehen".
Es kommt also immer wieder zu Überspannungsschäden, die aber in der Regel durch die Hausratversicherung abgedeckt sind. Die Bedingungen dazu, ob überhaupt und wenn, dann bis zu welcher Höhe für Überspannungschäden Schutz besteht, kann in der Police zur Versicherung nachgelesen werden.
Ebenso kann die Versicherung für Schäden durch Regenwasser aufkommen, falls Wasser zum Beispiel durch ein angekipptes Fenster in die Wohnung eindringt. Wenn ein Gewitter mit starkem Regen angekündigt ist, sollten die Fenster natürlich vorsorglich geschlossen werden. Ob ein angekipptes Fenster während eines Gewitters als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird, kann von Versicherung zu Versicherung anders beurteilt werden und ist im Einzelfall zu klären.

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